Die Schuldübernahme ist je nach Art des Kreditverhältnisses mehr oder weniger anzutreffen.
Eine Schuldübernahme mit Schuldnerwechsel ist vor allem typisch in folgenden Fällen:
- Veräusserung verpfändeter Grundstücke
- Erbteilung von verpfändeten Gegenständen
- Geschäftsübertragung nach OR 181
- Unternehmensverkauf (M & A) mit speziellen Kreditverhältnissen
- Unternehmensspaltungen
- uam
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