Die Schuldübernahme bezieht sich grundsätzlich immer nur auf die einzelne Schuld und nicht auf das ganze Vertragsverhältnis:
- Das Vertragsverhältnis zwischen den bisherigen Parteien bleibt trotz Schuldübernahme durch den Dritten bestehen.
Rechtliche Informationen zur Schuldübernahme
Die Schuldübernahme bezieht sich grundsätzlich immer nur auf die einzelne Schuld und nicht auf das ganze Vertragsverhältnis: