Die interne Schuldübernahme (Befreiungsversprechen / Erfüllungsübernahme) charakterisiert sich wie folgt:
- Schuldner
- Schuldübernehmer
- Verpflichtung des Schuldübernehmers gegenüber dem Schuldner zur Schuldübernahme
Parteien
Vertragsgegenstand
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