Die externe Schuldübernahme (eigentliche (privative) Schuldübernahme) charakterisiert sich wie folgt:
- Parteien
- Schuldübernehmer
- Gläubiger
- Vertragsgegenstand
- Verpflichtung des Schuldübernehmers gegenüber dem Gläubiger zur Schuldübernahme
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