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Schuldübernahme

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Exkurs: Ablösung

Rechtsgebiet:
Schuldübernahme
Stichworte:
Schuldübernahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Im Gegensatz zum Schuldnerwechsel bei der Schuldübernahme führt die Ablösung zu einem neuen (Pfand-)Gläubiger:

Beteiligte Personen

  • Schuldner des 1. Schuldverhältnisses (Schuldner 1)
  • Gläubiger des 1. Schuldverhältnisses (Gläubiger 1)
  • Schuldner des 2. Schuldverhältnisses (Schuldner 2)
  • Gläubiger des 2. Schuldverhältnisses (Gläubiger 2)

Vorgang

  • Gläubiger 2 bezahlt beim Gläubiger 1 die Schuld des Schuldners 1 zurück, in eigenem Namen, aber auf Rechnung des Schuldners 2
  • Bei Hypothekarkrediten
    • Gläubiger 2 erhält vom Gläubiger 1 den Schuldbrief ausgehändigt
  • Bei notleidenden Krediten in Unternehmenssanierungen
    • Gläubiger 2 erhält vom Gläubiger 1 den Kredit meistens mit einem Abschlag (Exit des Kreditgebers)

Rechtsverhältnisse

  • Getilgtes Schuldverhältnis 1 zw. Schuldner 1 und Gläubiger 1
  • Neu begründetes und neu fortbestehendes Schuldverhältnis zw. Schuldner 2 und Gläubiger 2

Anwendungsfälle

  • Immobilienkauf / -verkauf, bei dem Käufer das frühere Kredit- bzw. Schuldverhältnis nicht übernimmt
  • Unternehmenssanierung
  • usw.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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