Durch den „Schuldübernahmevertrag“ mit dem Gläubiger tritt der Schuldübernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners und befreit diesen von seiner Schuldpflicht
Synonym:
- Eigentliche Schuldübernahme
- Privative Schuldübernahme
Rechtliche Informationen zur Schuldübernahme
Durch den „Schuldübernahmevertrag“ mit dem Gläubiger tritt der Schuldübernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners und befreit diesen von seiner Schuldpflicht
Synonym: