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Schuldübernahme

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Checklisten

Rechtsgebiet:
Schuldübernahme
Stichworte:
Schuldübernahme
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Checkliste „Einreden des Schuldübernehmers“

„Einreden des Schuldübernehmers“

Der Schuldübernehmer kann dem Gläubiger gegenüber folgende Einreden entgegenhalten:

  1. Einreden, die ihm persönlich gegen den Gläubiger zustehen
  2. Einreden, die sich aus dem Schuldverhältnis (Kauf, Miete, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen usw.) ergeben
  3. Einreden, die sich aus dem Schuldübernahmevertrag ergeben

Vorbehalten bleiben in Bezug auf Ziffer 2 und 3 allfällige Einrede-Beschränkungen (zB Einreden, die nur dem Altschuldner zustanden)

Vgl. hiezu Checkliste „Persönliche Einreden des Altschuldners“

Checkliste „Persönliche Einreden des Altschuldners“

„Persönliche Einreden des Altschuldners“

Hinsichtlich der persönlichen Einreden des Altschuldners gelten:

  1. Grundsatz
    1. Keine Geltendmachung durch den Schuldübernehmer
  2. Ausnahme
    1. Anderslautende Abrede zwischen Schuldübernehmer und Gläubiger

Vorbehalt der Einzelfallbeurteilung
Vorbehalten bleibt eine Beurteilung des individuell konkreten Einzelfalls.

Downloads

Hier finden Sie die Checklisten zum Download:

Einreden Schuldübernehmer

Persönliche Einreden des Altschuldners

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